Nationalsozialismus und Theosophie

Teil 4

Frank Reitemeyer, Theosophisches Centralarchiv
 
Die gesetzlose staatliche Verfolgung auch der Theosophinnen und Theosophen im Dritten Reich setzte schon bald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 ein. Sie begann mit einer bis dahin beispiellosen Pressehetze, mit Einschüchterungsmaßnahmen und tausendfachen Schikanen, wie z.B. Befragungen, Drohungen, Verhöre, usw. So wurde Dr. Johannes Maria Verweyen, seit 1928 Generalsekretär der Adyar-TG, nach mehreren Verhören durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) 1934 der Lehrstuhl für Philosophie an der Universität Bonn entzogen.1
 
Über die Aufgaben der Gestapo wurde 1934 offiziös verbreitet, sie sei „nach der Machtübernahme zu dem Zwecke gegründet worden, Sabotageakte politischer Gegner zu unterbinden."2 Die aktuelle Medienkampagne, mit der versucht wird, Theosophie und Anthroposophie zu Steigbügelhaltern Hitlers umzudeuten, ist demnach gar nicht so originär, schon die Nazis haben die Esoteriker in ihre politischen Verwicklungen hineinzuziehen versucht - heute wechselt man einfach nur die Vorzeichen aus.3 Die kriminellen staatlichen Beschränkungen, Verbote, Verhaftungen und Beschlagnahmungen, die ohne eigentliche Gesetzesgrundlage auf dem Verordnungswege erfolgten, mündeten später in einen Verbotserlass vom 20.07.1937, so dass auch diejenigen Theosophischen Gesellschaften, Logen und Verlage, die sich bis dahin trotz massiver Hetze und Verfolgung noch hatten halten können, ihre Arbeit ganz einstellen mussten und ihnen ihr gesamtes Eigentum geraubt wurde. Heinz Höhne beschreibt das damalige Klima des Gesinnungsterrors: "Fast unsichtbar waren die tausend und aber tausend Augen, die jeden Schritt der Deutschen zu beobachten schienen. Ein vielarmiger Polizei-Polyp hielt die Volksgenossen in Atem: 45 000 Beamte und Angestellte der Gestapo registrierten in 20 Leitstellen und 39 Stellen des Reiches sowie in sogenannten Antennen von 300 weiteren Leitstellen und 850 Kommissariaten der Grenzpolizei alle erkennbaren regimefeindlichen Regungen" und: "Heydrich konzipierte das Muster eines engmaschigen Überwachungssystems, das jeden Bereich des nationalen Lebens beschattete und die totale Herrschaft der NSDAP sichern sollte, beaufsichtigt von keinem anderen als dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS, dirigiert von niemand anderem als Reinhard Tristan Eugen Heydrich. In groben Strichen entstand das Bild einer politischen Polizei, die sich von ihren Vorgängern in einem entscheidenden Punkt unterschied: Die Polizei früherer Systeme hatte sich damit begnügt, Staatsfeinde gleichsam auf frischer Tat zu ertappen, sie griff ein, wenn objektive Gefahr vorlag; Heydrichs Polizei aber sollte den Gegner aufspüren, noch ehe er einen oppositionellen Gedanken, geschweige denn eine Tat des Widerstandes erwogen hatte. Der Polizeibegriff eines Heydrich weitete sich ins Uferlose aus, umschloß jede Lebensäußerung der Nation. Die Polizei hörte auf, ein defensives Abwehrorgan des Staates zu sein, sie ging zum Angriff über — mehr noch: Sie wurde zum ,Erzieher' des Volkes, zum allmächtigen Säuberungskommissar, der die Nation von allen unliebsamen Ideen befreite. "4
 
Wir drucken nachfolgend als Erstveröffentlichung drei Dokumente verbatim et literatim5: Den Erlass, von der die gesamte esoterische Bewegung Deutschlands betroffen war, die darauf folgende Verfügung der Gestapo, sowie eine Verfügung der Gestapo Dresden.
 
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Abschrift.
Geheime Staatspolizei                                                                             Berlin, den 20. Juli 1937.
Geheimes Staatspolizeiamt
- II B 4 - 121/37 L.
 
Betr.: Auflösung freimaurerlogenähnlicher Organisationen.
Bezug: Ohne.
Anlagen: 1 lose.
 
Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83)6 hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei7 durch den in der Anlage im Abdruck beigefügten Erlass vom 20. Juli 1937 - S-PP (II B) Nr. 1249/36 -unter dem Vorbehalt späterer Ergänzung die zur Zeit im Reichsgebiet noch bestehenden freimaurerlogenähnlichen Organisationen mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
Die Fortführung oder Neugründung der aufgelösten Organisationen bezw. die Gründung getarnter Nachfolgeorganisationen ist unter Hinweis auf die Strafandrohung aus § 4 a.a.O.8 verboten worden.
 
Gleichzeitig hat der Reichsführer—SS und Chef der Deutschen Polizei auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks - und staatsfeindlichen Vermögens vom 14.7.1933 (RGBl. I S. 479) festgestellt, dass das Vermögen der in seinem Erlass genannten freimaurerlogenähnlichen Organisationen zur Förderung volks - und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt war.
 
Mit der Durchführung der Massnahme hat der Reichsführer—SS und Chef der Deutschen Polizei das Geheime Staatspolizeiamt beauftragt.
 
 
An
alle Staatspolizeileitstellen und
alle Staatspolizeistellen,
pp.9

 

Ich ersuche, wegen Auflösung der genannten Organisationen und Einziehung des Vermögens im engsten Einvernehmen mit dem zuständigen SD-Oberabschnitt unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen. Die im Einzelnen notwendigen Auflösungsverfügungen sind den jeweiligen Vertretern der Organisationen mit dem besonderen Hinweis zuzustellen, dass die Fortführung oder Neugründung der aufgelösten Organisationen bezw. die Gründung getarnter Nachfolgeorganisationen bei Vermeidung der Folgen aus § 4 der Verordnung vom 28.2.1933 verboten ist.
 
Bei der Durchführung der Massnahme ist folgendes zu beachten:
1) Für die restlose Erfassung etwa vorhandener Personalakten und ähnlicher Unterlagen — Mitgliederverzeichnisse — ist Sorge zu tragen. Das Material ist den SD-Oberabschnitten zur Auswertung zu überlassen.
2) Auf die etwa aus formalrechtlichen Gründen besonders auszusprechende Beschlagnahme (Eintragung von Sperrvermerken u.a.) bestimmter Vermögenswerte (Bankkonten, Grundstücke usw.) ist Bedacht zu nehmen.
3) Das gesamte beschlagnahmte Material ist in Zusammenarbeit mit den Referenten der SD-Oberabschnitte alsbald vorläufig zu sichten. Dabei ist kultmässiges Material von dem nichtkultmässigen zu trennen. Über das vorgefundene nichtkultmässige Material sind Inventarverzeichnisse aufzustellen. Diese Sachen sind unter tunlichster Vermeidung von Transportkosten vorläufig in staats— oder kommunaleigenen Gebäuden unterzubringen.
Das kultmässige Material dagegen ist schon jetzt den SD-Oberabschnitten zur Verfügung zu stellen und auf Anfordern auszuhändigen.
[Seite 2]
4) Soweit die Organisationen ihren Sitz in gemieteten Räumen hatten, ist das vorgefundene Material zur Vermeidung weiterer Mietkosten sofort entgültig zu sichten und bis spätestens zum 31.8.1937
wie unter Ziffer 3) angegeben zu behandeln. Hinsichtlich der Einziehung des Vermögens der Organisationen ist das Weitere in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. — Über die erfolgte Durchführung der Massnahme ersuche ich um Bericht.
                   pp.                                             pp.
gez. H e y d r i c h .
 
(Stempel.)                                                                                        Beglaubigt:
                                                                                                       gez. Baerecke
                                                                                                       Kanzleiangestellte.

 

Der Reichsführer-SS und
Chef der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Innern
S-PP (II B) Nr. 1249/36.
 
Betr.: Auflösung freimaurerlogenähnlicher Organisationen.
Bezug: Ohne.
Anlagen: Ohne.
 
Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S.83) löse ich die nachstehend genannten freimaurerlogenähnlichen Organisationen, soweit sie sich nicht bereits vor dem 17.8.1935 freiwillig aufgelöst haben, auf:10
 
     1. Rechabiten-Orden,
     2. Großloge "Le droit humain" (Co-Freimaurerei),
     3. Internationale Arbeiter-Freimaurerloge, Hamburg,
     4. Arbeiter-Freimaurerbund, Dresden,
     5. "Die Pioniere am offenen Tempel", Winkelloge in Leipzig,
     6. Loge der Schaffenden "Colonia" e.V., Köln,
     7. "Orden der Ritter vom heiligen Gral", Frankfurt/M.,
     8. Theosophische Gesellschaften
a) "Theosophische Gesellschaft Adyar" nebst Untergliederungen:
              aa) Die Esotherische [sic] Sektion.
              bb) Die co-freimaurerische Organisation O.M.M.I.
              =Ordre Maconnique Mixte International",
              cc) Ordre of the round Table (Orden der Tafelrunde),
              dd) Die theosophische Sekte, genannte [sic] die liberalkatholische, jetzt freie
              katholische Kirche,
              ee) Die theosophische, internationale Liga für Verbrüderung der Völker,
              ff) Ordre of Service (Theosophischer Dienstorden),
              gg) The golden Chain (Die goldene Kette),
              hh) The Lotus Circle (Lotus Zirkel), 
              ii) The sons and daughters of India,
              kk) The Temple of the Rosy Cross,
              ll) Ruf der Weltmutter,
              mm) Karma- und Reinkarnationsliga.
b) Die theosophische Gesellschaft "Point Loma"
    nebst Untergliederungen:
              aa) Theosophischer Klub und Lotuszirkel,

-2 -

          c) Die "Internationale Theosophische Verbrüderung"
              — jetzt "Theosophische Verbrüderung", Sitz Le[ipzig,]11
                  nebst Untergliederungen:
              aa) "Theosophischer Bruderorden", Sitz Leipzi[g,]
              bb) "Theosophischer Kulturverlag", Sitz Leipz[ig,]
 
          d) "Deutsche Theosophische Gesellschaft e.V.", Sitz Leipzig, Baezner-Gruppe,
 
          e) "Allgemeine geistige Verbrüderung", Berlin-Neu[kölln,]12
 
          f) "Theosophischer Freundschaftsbund" Anatol Remb[e,]
 
          g) "Gesellschaft für psychische Forschung", Berli[n] [...?]
 
          h) Theosophische Gesellschaft "Der Tempel der Men[schheit",]
 
          i) "Theosophische Gesellschaft (Supernationale)", Hauptquartier Leipzig,13
 
     9. Ebdar (Ermächtigte Bruderschaft der alten Riten), Orden [vom] Heiligen Gral im Orient von Patmos — Organisation Bo Y[in Ra's,]
    10. Orientalischer Templer-Orden (O.T.O.),
    11. Fraternitas Saturni (einschliesslich Esoterische Studie[ngesell-] schaft),
    12. Illuminaten-Orden, Sitz Berlin (gegr. 1896),
    13. Grals-Orden (Abdruschin-Sekte),
    14. Summum Sup[re]mum Sanktuarium des Alten Schottischen
          Rit[us der] Freimaurer von Deutschland,
    15. Swedenborg Ritus der Freimaurerei,
    16. Hermetischer Orden der goldenen Dämmerung,
    17. Misraim Ritus 90°,
    18. Orientalischer Memphis-Ritus 97°,
    19. Alter und Angenommener Ritus von Heredom,
    20. Hermetische Bruderschaft des Lichts,
    21. Fraternitas Rosae Crucis,
    22. Neue Gnostische Kirche,
    23. Neuer Illuminat,
    24. Allgemeine Pansophische Schule,
    25. Pansophische Societät, Heinrich Tränker, Berlin,
    26. Atlantis-Adepten (Meister Therion),
    27. "Tag", Treue auf Gegenseitigkeit in Hamburg.
Eine spätere Ergänzung dieses Verzeichnisses behalte ich [mir] vor.
 
Die Fortführung und Neugründung dieser sowie die Gründung ge[tarnter] Nachfolge-Organisationen wird unter Androhung der Folgen aus [weislich] a.a.O. verboten.
 
Gleichzeitig stelle ich hiermit auf Grund des Gesetzes über [die] Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14.7.1[933 -] RGBl. I S. 479 — fest, dass das Vermögen der vorbezeichneten [Orga-] nisationen zur Förderung volks- und staatsfeindlicher Bestre[bungen] gebraucht und bestimmt war.
 
Mit der Auflösung der genannten Organisationen habe ich das [Geheime] Staatspolizeiamt beauftragt.
 
Die in dem Runderlass des Reichs- und Preussischen Ministers [des] Innern vom 7.12.1936 - RMBliV.S.1628 - unter Abschnitt B gena[nnten] und nachstehend aufgeführten Organisationen haben sich bereit[s] freiwillig aufgelöst bezw. sind zwangsweise aufgelöst worden, [so] dass sich in ihrem Falle weitere Massnahmen erübrigen:
 
[Seite 4]
A) Odd-Fellow-Orden,
B) Druiden-Orden,
C) Anthroposophische Gesellschaft,14
D) Mazdaznan-Bewegung,
E) Großloge "Wahrer Weg", Hannover und "Weg zum [?] Magdeburg,
F) Der im Runderlass vom 7.12.1936 unter Ab[schnitt]
    B gleichfalls erwähnte
A1) Orion-Bund (Adonisten-Sekte Dr. Mussalam-Sät[tler,] und
B1) Die "Rosenkreuzer-Gesellschaft in Deutschlan[d",] werden
      getrennt bearbeitet. Hinsichtlich dieser beiden Organ[isa—]
      tionen wird demnächst weitere Weisung ergehen.
 
In Vertretung:
gez. Heydrich.
(Stempel.)                    Beglaubigt:
                                                                                gez. Braesecke,
 
 
An pp.                                                                                                       Kanzleiangestell [te]

 

Geheime Staatspolizei                                                                       Dresden, am 29. [Juli 1937.]
Staatspolizeistelle Dresden                                                                 Schiessgasse 7
B III KK 2632/37
 
Abschriftlich an
die Herren Amtshauptleute
  zu Dresden, Bautzen, Löbau, Pirna, Dippoldisw[alde]
     Zittau, Kamenz, Meissen, Grossenhain,
die Herren Oberbürgermeister
  zu Bautzen, Pirna, Meissen, Zittau, Riesa, Fr[?]
     Radebeul,
zur Kenntnis, Veranlassung des Erforderlichen und Berichters[tattung.] Von den Leitern der verbotenen Organisationen sind Erklärung [en] nach beiliegendem Muster15 beizuziehen.
 
Im Auftrage:
(gez.) Sander.
 
Ausgefertigt: Dresden, am 29. Juli 1937.
 
                                 [Unterschrift, unleserlich; Grauberg ?]
1 Anlage.
         Pol.Sekr.
920.VII.37.
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1 Dr. F. K. Steinberger: Esoteriker des Westens. Lorch, Karl-Rohm-Verlag 1953, 157ff.
 
2 Hans Wagner: Taschenwörterbuch des Nationalsozialismus, Leipzig, Quelle und Meyer 1934, Reprint: Bremen, Faksimile-Verlag 1988, Sp. 104.
 
3 Erfreulich ist immerhin, dass die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren gegen einen Buchhändler und Die Geheimlehre von H. P. Blavatsky Anfang August eingestellt hat, vgl. Teil 3 der Serie in: Theosophie heute, 2/2000. Die gesamte Artikelserie steht auch fortlaufend unter „Dateien" in der Internet-GruppeTheosophie-Dialog zum Download zur Verfügung. Dort veröffentlicht der Verfasser seit August 2000 weitere, meist seltene theosophische Texte. Angeschlossen ist eine Mailing-list — eine öffentliche Diskussionsgruppe per Email. Die Adresse lautet:
www.egroups.de/group/theosophie-dialog; es gibt allerdings Vermutungen, daß die österreichischen Behörden dennoch eine Indizierung und damit ein Verkaufsverbot prüfen.
 
4 Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS. Augsburg, Weltbild 1998, 8 und 162.
 
5 Der Verfasser ist im Besitz einer originalen, vierseitigen hektographierten Maschinen—Abschrift, die ihm 1995 von dem inzwischen verstorbenen Theosophen Alfred Prochaszka übergeben worden ist. Das Exemplar weist Textverluste auf, Hinzufügungen des Verfassers sind durch eckige Klammern gekennzeichnet. Der besseren Lesbarkeit halber wurde bei Textverlusten von nicht mehr als einem Buchstaben auf eckige Klammern verzichtet.
 
6 Reichsgesetzblatt.
 
7 Staatssekretär Heinrich Himmler — und nicht etwa Adolf Hitler, wie irrtümlich angegeben bei Sylvia Cranston: H.P.B. The Extraordinary Life & Influence of Helena Blavatsky, New York, Tarcher / Putnam 19932, 597, Endn. 124.
 
8 Am angegebenen Ort.
 
9 Perge, perge, lat. für „fahre fort", oder „und so weiter".
 
10 Vgl. ähnliche Auflistung in: Horst E. Miers: Lexikon des Geheimwissens, München, Goldmann 1993 [ausgeliefert 2/1997], 226f., „Freimaurer-Verbot".
 
11 Die ITV hat unter dem Druck der Nazihetze im August 1933 das „I" für „International" fallen lassen und nannte sich fortan nur noch TV. Deren deutsche Sektion, die Theosophische Gesellschaft in Deutschland e.V., benannte sich ab September 1933 in Deutsche Theosophische Gesellschaft e.V. um, vgl. deren Organ Theosophische Kultur, XXV. Jg., 225 und 257.
 
12 Paul Raatz.
 
13 Hugo Vollrath.
 
14 Verbotsverfügung der Gestapo vom 1.1.1935, abgedruckt in: Anthroposophen und Nationalsozialismus, Flensburger Hefte 3/91, Heft 32, Flensburg 1991, 62ff.
 
15 Die Erklärung ist leider nicht erhalten geblieben.
 


Autor: Frank Reitemeyer