Leben des Organempfängers – Tod des Organspenders

Manch ein Organempfänger hat seine eigenen seelischen Konflikte. Das Leben mit einem fremden Organ ist nicht komplikationsfrei. Aber er lebt erst einmal. Er könnte dies nicht, ohne den, der das Organ gespendet hat. Dieser hat nach der offiziellen Sprachregelung „postmortal“ seine Organe zur Verfügung gestellt. Aber was heißt das? Mit der Organentnahme ist der Spender endgültig gestorben. War dies ein Tod in Würde?

Bevor wir auf die Bedeutung des Ablebens eines Menschen aus theosophischer Sicht eingehen, ist es notwendig, doch auf das Procedere innerhalb der Transplantationsmedizin einzugehen. Konsens in unserer Gesellschaft ist es: Einem Menschen Schaden zu zufügen, ist verboten. Dies wird strafrechtlich geahndet. Dies gilt für alle lebenden Menschen. Im Falle des Verstorbenseins gilt weiterhin die Unversehrtheit des Leichnams. Ausnahmen, wie Obduktionen sind, begründet, gesetzlich erlaubt.

Innerhalb des Medizinzweigs der „Therapie über Organtransplantationen“ sind nun aber beträchtliche Zweifel daran aufgetaucht, ob die Organspende tatsächlich „postmortal“ stattfindet, das heißt nach dem Tode, und dies mit Einwilligung, entweder des Spenders selber zu Lebzeiten, oder seiner Angehörigen, gemäß der Zustimmungslösung in der BRD. Die geforderte Postmortalität bei Organentnahmen ist anzuzweifeln. Es ist aber die Ideologie der Befürworter der Transplantationsmedizin, dass der Mensch tot sei, dessen Organe verwendet werden.

Kriterium für „postmortal“ ist der festgestellte Hirntod eines Menschen. Dazu hat die Bundesärztekammer Kriterien vorgegeben. Denn die Überzeugung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ist: „Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“[8]  Eine Reihe von Wissenschaftlern bezweifelt, ob es richtig ist, das Leben auf Hirnfunktionen zu reduzieren. Von der exoterischen Wissenschaft selbst gibt es mittlerweile viele Einschätzungen, dass das Hirntod-Konzept nicht ausreicht, um einen Menschen für „tot“ zu erklären, um Organe entnehmen zu dürfen. Vielmehr ist es so, dass die Organe einem lebenden Organismus entnommen werden und nicht einem Leichnam. Anzumerken ist: Auch innerhalb der „Hirntod-Diagnose“ selbst gibt es viele Fehlerquellen, wie der Neonatologe[9] Prof. Paul A. Byrne ausführt. siehe Artikel von Paul A.. Byrne. Lebensforum 2007, Heft 81 und Maria Overdick-Gulden, Lebensforum 2009, Heft 89

Was ist bei der gängigen Hirntod-Diagnose im Hirn wirklich tot? Dies unmissverständlich klar zum Ausdruck zu bringen, sollte Aufgabe der bekannten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sein. Es ist Ideologie im Sinne von Verschleierung zu behaupten, der Mensch sei dann tot, wenn sein Hirn tot ist!

Die DSO auf die Frage: Was ist der Hirntod? „Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.“ [10] Große Frage: Wenn das „Steuerorgan ausfällt“, dürfte wohl alles „ausfallen“. Kriterien für den Hirntod sind nach den „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“ vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer, als Ergänzung zum TPG die folgenden:

  • Erfüllung der Voraussetzungen:

                   Vorliegen einer externen oder internen  Hirnschädigung und

  • Feststellung der klinischen Symptome:

                   Bewusstlosigkeit  (Koma),

                  Hirnstamm-Areflexie

                  Atemstillstand (Apnoe).“ [11]

Um die Hirnstamm-Areflexie festzustellen, werden durch entsprechende Reizungen Hornhaut-, Würg-, Hustenreflexe, sowie Pupillenreaktionen, Augenbewegungen und Schmerzreaktionen über den Gesichtsnerv (Trigeminus) evoziert.

Der Atemstillstand wird über die Zufuhr von Sauerstoff bzw. Kohlendioxid in vorbestimmter Dosis geprüft, was als eine Methode mit Fehlerquellen kritisiert worden ist. Und: „Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne apparative Diagnostik festgestellt werden.“ [12] Ein EEG z.B. ist nicht zwingend erforderlich.

Forts. folgt

[8] „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“, Dt. Ärzteblatt 95, Heft 30.

[9] Facharzt der Kinderheilkunde, bes. für Frühgeborene (Red.)

[10] Broschüren der DSO, u. a. „Kein Weg zurück“

[11] S. Fußnote 8

[12] Ist aus „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“ Dt. Ärzteblatt 95, Heft 30, siehe Fußnote 8

 



Autor: Dr. Ruth C. Fischer